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Gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie
Für gekaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine zusätzliche freiwillige Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie wird mit dieser Seite nicht eingeräumt. Gesetzliche Rechte bestehen unabhängig von einer freiwilligen Garantie eines Herstellers.
Wann ein Sachmangel vorliegt
Eine Ware ist vertragsgemäß, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen geliefert wird und die gesetzlichen objektiven Anforderungen erfüllt.
Abweichungen, die bereits bei Übergabe rechtlich als Mangel einzuordnen sind, lösen die gesetzlichen Rechte aus.
Nacherfüllung
Bei einem Mangel besteht zunächst das Recht auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen, darunter Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer.
Eine gewählte Art der Nacherfüllung darf nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen wegen Unmöglichkeit oder unverhältnismäßiger Kosten verweigert werden. Die verbleibenden gesetzlichen Rechte bleiben bestehen.
Preisminderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz
Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt, wird sie verweigert, schlägt sie fehl oder liegen andere gesetzlich anerkannte Voraussetzungen vor, bestehen die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Vertragsbeendigung. Schadensersatzansprüche bestehen nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Verjährung und Beweislast
Gesetzliche Mängelansprüche für bewegliche Waren verjähren grundsätzlich in zwei Jahren ab Ablieferung, soweit keine längere gesetzliche Frist eingreift. Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein vertragswidriger Zustand, gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag, sofern diese Vermutung mit der Art der Ware oder des Mangels vereinbar ist.
Mangel melden und Ware bereitstellen
Für die Bearbeitung senden Sie Bestellnummer, Artikelbezeichnung, Beschreibung des Mangels und geeignete Fotos an service@avornelix.com. Zur Nacherfüllung ist die Ware nach Abstimmung zur Prüfung oder Bearbeitung bereitzustellen. Die notwendige Rücksendung einer mangelhaften Ware erfolgt auf Kosten des Verkäufers.
Senden Sie Ware erst nach Kontaktaufnahme zurück. Die Rücksendeadresse wird für den jeweiligen Vorgang mitgeteilt.